Wir berechnen nachfolgende Preise
Podologie
Behandlungen ohne Heilmittelverordnung
Behandlungen ohne entsprechende Heilmittelverordnung bieten wir unseren Patienten nicht an.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, die Therapieform der Podologischen Komplexbehandlung von unserer sektoralen Heilprakikerin auf dem Gebiet der Podologie, Frau Anja Donaubauer, vorgeschlagen und rezeptiert zu bekommen.
Behandlungen mit Heilmittelverordnung
- Die med. Fußbehandlung ist sowohl bei Diabetikern als auch bei Menschen bei denen eine Schädigung der Haut und an den Zehennägeln, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms, auf dem Formular (Heilmittelverordnung 13, Maßnahmen der Podologischen Therapie) verordnungsfähig.
- Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden.
- Der Patient trägt mit Heilmittelverordnung lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% je Behandlung zzgl. einer Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,00.
Sprechen Sie ganz einfach Ihren behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Orthopäden, Diabetologen) auf die Möglichkeit der Verordnungsfähigkeit einer entsprechenden medizinischen Leistung an und erreichen Sie auf diesem Weg eine Kostenübernahme über Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Weitere Informationen zu den Vorgaben bzw. der Form der Heilmittelverordnung finden Sie unter unserer Rubrik Verordnungen auf der Seite Podologie oder ganz einfach hier.
Sektoraler Heilpraktiker
Behandlungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
Ziffer GebüH | Leistungsbeschreibung | Preis |
---|---|---|
1 | Eingehende Untersuchung | € 12,30 – € 20,50 |
2 | Erstanamnese | € 15,40 – € 41,00 |
3 | Kurze Information, auch telefonisch, oder Wiederholungsverordnung | bis € 4,50 |
4 | Eingehende Beratung | € 16,40 – € 22,00 |
11.2 | Befunddokumentation, Krankenbericht bzw. Gutachten (ausführlich) | € 10,30 – € 20,50 |
13.1 | Untersuchung mit speziellen Geräten | € 10,50 – € 31,00 |
20.7 | Medicomechanische Behandlung | € 10,50 – € 26,00 |
20.8 | Einreibung zu therapeutischen Zwecken | € 5,50 – € 8,00 |
Hinweis: Unsere Preise können je nach Aufwand variieren und ergeben sich daher aus den oben genannten Preisspannen.
*Bitte beachten Sie*
Termine sind spätestens 24 Stunden vor Behandlungstermin abzusagen! Andernfalls werden Ihnen die von uns in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten als entgangene Leistung in Höhe von 50,14 € in Rechnung gestellt.
Warum berechnen wir eine entgangene Leistung? Aufgrund der Kurzfristigkeit der Absage ist es uns in den meisten Fällen nicht möglich, dass wir den freigewordenen Termin wieder besetzen können. Uns entsteht hierdurch ein Verdienstausfall, der eine Kompensation erfahren muss. Vor diesem Hintergrund fällt eine Ausfallgebühr an. Wir bitten Sie für dieses Vorgehen um Verständnis!