Wir berechnen nachfolgende Preise

Podologie

Behandlungen ohne Heilmittelverordnung

Behandlungen ohne entsprechende Heilmittelverordnung bieten wir unseren Patienten nicht an.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, die Therapieform der Podologischen Komplexbehandlung von unserer sektoralen Heilprakikerin auf dem Gebiet der Podologie, Frau Anja Donaubauer, vorgeschlagen und rezeptiert zu bekommen.

Behandlungen mit Heilmittelverordnung

  • Die med. Fußbehandlung ist sowohl bei Diabetikern als auch bei Menschen bei denen eine Schädigung der Haut und an den Zehennägeln, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms, auf dem Formular (Heilmittelverordnung 13, Maßnahmen der Podologischen Therapie) verordnungsfähig.
  • Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden.
  • Der Patient trägt mit Heilmittelverordnung lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% je Behandlung zzgl. einer Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,00.

Sprechen Sie ganz einfach Ihren behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Orthopäden, Diabetologen) auf die Möglichkeit der Verordnungsfähigkeit einer entsprechenden medizinischen Leistung an und erreichen Sie auf diesem Weg eine Kostenübernahme über Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Vorgaben bzw. der Form der Heilmittelverordnung finden Sie unter unserer Rubrik Verordnungen auf der Seite Podologie oder ganz einfach hier.

Sektoraler Heilpraktiker

Behandlungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker

Ziffer GebüHLeistungsbeschreibungPreis
1Eingehende Untersuchung€ 12,30 – € 20,50
2Erstanamnese€ 15,40 – € 41,00
3Kurze Information, auch telefonisch, oder Wiederholungsverordnungbis € 4,50
4Eingehende Beratung€ 16,40 – € 22,00
11.2Befunddokumentation, Krankenbericht bzw. Gutachten (ausführlich)€ 10,30 – € 20,50
13.1Untersuchung mit speziellen Geräten€ 10,50 – € 31,00
20.7Medicomechanische Behandlung€ 10,50 – € 26,00
20.8Einreibung zu therapeutischen Zwecken€ 5,50 – € 8,00

Hinweis: Unsere Preise können je nach Aufwand variieren und ergeben sich daher aus den oben genannten Preisspannen.

*Bitte beachten Sie*

Termine sind spätestens 24 Stunden vor Behandlungstermin abzusagen! Andernfalls werden Ihnen die von uns in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten als entgangene Leistung in Höhe von 50,14 € in Rechnung gestellt.

Warum berechnen wir eine entgangene Leistung? Aufgrund der Kurzfristigkeit der Absage ist es uns in den meisten Fällen nicht möglich, dass wir den freigewordenen Termin wieder besetzen können. Uns entsteht hierdurch ein Verdienstausfall, der eine Kompensation erfahren muss. Vor diesem Hintergrund fällt eine Ausfallgebühr an. Wir bitten Sie für dieses Vorgehen um Verständnis!