Podologie
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege befasst sich die Podologie nicht mit der Pflege gesunder Füße, sondern mit der Behandlung geschädigter Füße. Dazu arbeiten Podologen eng mit Diabetologen, Dermatologen und Orthopäden zusammen, was insbesondere für Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker und Bluter wichtig für den Behandlungserfolg ist. Podologen bieten jedoch nicht nur ein breites Spektrum an Spezialtechniken zur Therapie von Haut- und Nagelerkrankungen an, sondern verfügen auch über weitreichende Kenntnisse, wenn es um Medikamente, Verbandmaterialien und Entlastungsmöglichkeiten geht.
Seit Einführung des Podologengesetzes im Jahr 2002 ist die Berufsbezeichnung Podologe geschützt und bundesweit einheitlich geregelt. Das heißt: Nur wer eine Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf sich Podologe oder medizinischer Fußpfleger nennen. Die Podologenausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre und in Teilzeit bis zu vier Jahre. Voraussetzung für die Zulassung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Schüler mit Hauptschulabschluss werden ebenfalls zugelassen, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können. Zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Beruf gehören medizinisches Interesse, feinmotorisches Geschick und Freude am Umgang mit Menschen. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Website des Deutschen Verbands für Podologie e.V
In Hamburg gibt es eine staatlich anerkannte Schule für Podologie: Fachschule für Podologie | Träger: maxQ.
Die Wurzeln der Podologie reichen weit in der Geschichte zurück. Bereits der „Urvater der Medizin“ Hippokrates (460 – 370 v. Chr.) beschäftigte sich mit Fußproblemen. Der Ursprung der heutigen medizinischen Fußpflege liegt jedoch im Mittelalter: Damals wurden in sogenannten Badestuben nicht nur die Haare geschnitten und die Zähne gerichtet, sondern auch Haut- und Nagelveränderungen behandelt. Das vielfältige Berufsbild des Baders existierte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Erst danach entwickelten sich fachspezifische Berufsstände wie Chirurg, Zahnarzt und Friseur. In Deutschland wurde 1929 die erste Fachschule für Fußpflege ins Leben gerufen, der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. entstand 1955 durch den Zusammenschluss mehrerer regionaler Verbände. Erst 2002 wurde jedoch mit dem Podologengesetz das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen bzw. medizinischen Fußpfleger gesetzlich geregelt.
Das Podologengesetzes von 2002 hat den Beruf Podologe als medizinischen Fachberuf und nichtärztlichen Heilberuf erstmals bundesweit einheitlich definiert und geregelt. Das Berufsbild des Podologen unterscheidet sich hinsichtlich des Tätigkeitsfelds und Niveaus deutlich von dem des kosmetischen Fußpflegers. Insofern leistet das Podologengesetz einen Beitrag dazu, dem Gesundheitsfachberuf die ihm gebührende Anerkennung zuteil werden zu lassen. Das Podologengesetz im Wortlaut finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Das Tätigkeitsfeld eines Podologen beinhaltet die Gesundheitsförderung, die medizinische Therapie sowie die Rehabilitation. Zu den speziellen Behandlungspraktiken und -methoden von Podologen gehören zum Beispiel Nagelspangenbehandlungen, die Anfertigung langlebiger Druckentlastungen, die Nagelprothetik und speziell die Behandlung des diabetischen Fußes, die fundierte Fachkenntnisse und eine permanente Weiterbildung erfordert. In diabetischen Fußambulanzen arbeiten Podologen eng mit Diabetologen und Orthopädieschuhtechnikern zusammen. Darüber hinaus unterstützen sie Dermatologen und Orthopäden und kooperieren bei Bedarf auch mit Physiotherapeuten. Podologen sind zudem für Sanitäts- und Orthopädiehäuser, für Senioren- und Pflegeheime sowie für Kureinrichtungen tätig.
Die podologische Therapie ist verordnungsfähig, sofern ein diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie im Stadium Wagner 0 vorliegt oder ganz aktuell (ab dem 01.07.2020) auch wenn eine Schädigung als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms seitens des behandelnden Arztes festgestellt wurde.
Unsere Praxen sind gemäß § 124 Absatz 1 SGB V durch alle Krankenkassen als podologische Praxen zugelassen. Somit können sich Diabetiker, ab dem 01.07.2020 aber auch Patienten mit einer festgestellten sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms, die von ihrem Arzt ein Rezept zur podologischen Komplexbehandlung erhalten, in unseren Praxen auf Basis einer Heilmittelverordnung 13 behandeln lassen. Die Behandlungskosten rechnen wir im Anschluss direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Muster Heilmittelverordnung 13:
Hinweis: Falls Sie sich unsicher sein sollten, ob Ihre Verordnung richtig ausgefüllt wurde, dürfen Sie bitte die HIER zum Herunterladen bereitstehenden Ausfüllhinweise Ihrem Arzt vorlegen.
* Hygiene *
In unseren Praxen werden die Hygienischen Standards nach dem Robert Koch Institut, Gesundheitsamt und Krankenkassenvorgaben eingehalten und umgesetzt. Jeder Patient wird mit einem desinfizierten und sterilisierten Bestecksatz behandelt, um Keime, Vieren und Pilzerreger nicht zu übertragen.
Bei uns durchlaufen die gebrauchten Instrumente folgenden Aufbereitungsprozess:
- Die gebrauchten Instrumente und Fräser werden bei uns chemisch in unserem RDG aufbereitet und desinfiziert.
- Danach werden Sie einer optischen Kontrolle unterzogen, um defekte oder rostige Instrumente aussortieren zu können.
- Im Anschluss werden die Instrumente und Fräser in Sterilisationsfolien mit einem Spezialgerät eingeschweißt.
- Erst jetzt kommen Sie zur Sterilisation in den Autoklav und werden bei 134 Grad Celsius und mit gesättigtem Wasserdampf von 121 bar in einem programmierten Verfahren unter Druck sterilisiert und absolut keimfrei gemacht. Dieser Vorgang wird bei uns digital dokumentiert.
- So verpackt dürfen die Instrumente maximal ein halbes Jahr gelagert werden.
Damit ist gewährleistet, dass Sie bei uns immer mit sterilen, keimfreien Instrumenten behandelt werden und keine Keime Vieren oder Pilzerreger übertragen werden.
* Zulassung *
Die Praxis ist an allen Standorten bei allen gesetzlichen Krankenkassen sowie für privat Versicherte zugelassen.