Neue Vergütungsvereinbarung für alle kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen

Zum 1. Juli 2023 tritt für alle kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen eine neue Vergütungsvereinbarung mit Anpassungen in zwei Stufen in Kraft.

In Angleichung zu dieser neune Vergütungsvereinbarung werden wir Ihnen in diesem Zuge ab dem 01.07.2023 für eine nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung 50,14 € und ab dem 01.07.2024 für eine nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung 52,49 € berechnen müssen.

Anreise mit Bus und Bahn – Beeinträchtigungen im Öffentlichen Personennahverkehr

Aufgrund einer Sperrung in der Altonaer Straße / Fahrtrichtung U – Schlump, wird eine Umleitung mit Haltestellenverlegung eingerichtet.

Die Haltestelle Schulterblatt in Fahrtrichtung Alsterchaussee kann nicht bedient werden.

Die Haltestelle Weidenallee in Fahrtrichtung Alsterchaussee wird verlegt an die Nachtbushaltestelle U – Christuskirche in der Schäferkampsallee.
Von U Schlump Richtung Bahnhof Altona fährt die Linie 15 normal.

Neue Vergütungsvereinbarung für alle kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen

Zum 1. Juli 2021 tritt für alle kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen eine neue Vergütungsvereinbarung mit Anpassungen in zwei Stufen in Kraft.

In Angleichung zu dieser neune Vergütungsvereinbarung werden wir Ihnen in diesem Zuge ab dem 01.07.2021 für eine nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung 44,00 € und ab dem 01.07.2022 für eine nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung 47,00 € berechnen müssen.

Preisanpassungen

Aufgrund der gestiegenen Kosten im Zusammenhang mit den Corona-bedingten Hygienemaßnahmen sowie im Zuge einer Preisangleichung mit den gestiegenen Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen wir unsere Preise für eine Leistung über den sektoralen Heilpraktiker zum 01.03.2021 anpassen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zur gegebenen Zeit unserer Preisübersicht auf der Seite Preise.

In diesem Zuge werden wir Ihnen ab dem 01.03.2021 für eine nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung 42,00 € berechnen müssen.

Neuerung – Sektoraler Heilpraktiker

Seit dem 04.05.2020 bieten wir unseren Patienten neben der Behandlung mit Heilmittelverordnung die Möglichkeit an, von Frau Anja Donaubauer als sektorale Heilprakitkerin auf dem Gebiet der Podologie nach erfolgter Anamnese die Behandlung und Therapieform der podologischen Komplexbehandlung vorzuschlagen bzw. zu rezeptieren – unabhängig von einer ärztlichen Überweisung. Bei entsprechendem Befund erhalten Sie nun das Rezept direkt vor Ort von Frau Anja Donaubauer und werden anschließend von den Mitarbeitern/ den Podologen von Frau Anja Donaubauer behandelt.

Erweiterte Verordnungsfähigkeit

Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen: Ab dem 01.07.2020 sind Maßnahmen der podologischen Therapie auch verordnungsfähig bei Schädigung als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms.

Corona (Covid19)

Auch in Zeiten von Corona sind wir unverändert für unsere Patienten erreichbar!

Personal-News

Mit Kathi Meister und Hendrik Fehl haben wir im vergangenen Jahr unseren Empfang um 2 Teilzeit-Mitarbeiter erfolgreich besetzten können.

Mit Henriette Frenzel steht uns seit dem 01.07.2019 eine zusätzliche Podologin für die Praxen in Horn und in Altona (Sternschanze) zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2020 unterstützt uns Frau Antje Hielscher als weitere Podologin in der Praxis Altona (Sternschanze)

Seit 01.05.2020 verstärkt Irina Rezun das Team als Auszubildende zur Podologin.

Preiserhöhungen

Ankündigung: Ab 01.07.2020 werden sämtliche Preise von € 32,- auf € 35,- erhöht.

*Bitte beachten Sie*

Termine sind spätestens 24 Stunden vor Behandlungstermin abzusagen! Andernfalls werden Ihnen die von uns in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten als entgangene Leistung in Höhe von 37,78 € in Rechnung gestellt.